Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

(1) Das Unternehmen studio b – Lektorat und Medienproduktion– im Folgenden als Auftragnehmerin (= Mag.a Barbara Vanek) bezeichnet – erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Geschäftsbedingungen. Zusätzliche Absprachen, Ergänzungen oder Vorbehalte zu den vorliegenden AGB müssen zu ihrer Gültigkeit schriftlich vorliegen und von Auftraggeber(in) und Auftragnehmerin schriftlich anerkannt worden sein. Für die Schriftform genügen nachweisbar gesendete E-Mails.

(2) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlich vereinbarten Auftragsbeschreibung. Nachträgliche Änderungen des vereinbarten Leistungsinhaltes und der Vergütung müssen schriftlich festgehalten werden. Der/Die Auftraggeber(in) stellt alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die für die Erfüllung der Leistung notwendig sind.

(3) Sollten sich während des laufenden Auftrags Veränderungen ergeben, die auf die Durchführung Einfluss nehmen, muss die Auftragnehmerin darüber unverzüglich informiert werden. Der/Die Auftraggeber(in) trägt etwaigen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass aufgrund unrichtiger, unvollständiger bzw. nachträglich geänderter Vorgaben die Auftragnehmerin Leistungen korrigieren oder wiederholen muss oder Leistungen verzögert werden.

(4) Der/Die Auftraggeber(in) ist für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte verantwortlich und verpflichtet sich, die für den Auftrag zur Verfügung gestellten Unterlagen (Texte, Grafiken, Fotos, Logos etc.) auf die bestehenden Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstigen Rechte Dritter zu überprüfen und etwaige Genehmigungen einzuholen.

 

2. Termine und Lieferung

(1) Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der geleisteten Arbeit ist eine beiderseitige schriftliche Vereinbarung maßgebend. Ist die Einhaltung des Liefertermins ein wesentliches Kriterium der Auftragsvergabe, muss dies von dem/der Auftraggeber(in) ausdrücklich vermerkt werden.

(2) Die Nichteinhaltung des Liefertermins berechtigt den/die Auftraggeber(in) zum Rücktritt vom Auftrag, wenn die Lieferfrist ausdrücklich fixiert worden ist und nicht folgende Punkte zur Anwendung kommen:
(a) Voraussetzung der termingerechten Lieferung der geleisteten Arbeit ist das rechtzeitige Beistellen sämtlicher für die Auftragsdurchführung notwendigen Unterlagen durch den/die Auftraggeber(in). Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist der Arbeit im Ausmaß des Verzugs.
(b) Der Eintritt unvorhersehbarer und unabwendbarer Ereignisse (= höhere Gewalt), die nachweislich die termingerechte Durchführung des Auftrags verhindern, entbindet die Auftragnehmerin von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Im Fall höherer Gewalt muss die Auftragnehmerin den/die Auftrageber(in) unverzüglich benachrichtigen, die Lieferfrist der Arbeit verlängert sich im Ausmaß des Verzugs.
(c) Bei Lieferung durch Post oder Botendienst trägt der/die Auftraggeber(in) die Gefahr des Verzugs, des Verlustes oder der Beschädigung.

(3) Höhere Gewalt berechtigt sowohl Auftraggeber(in) als auch Auftragnehmerin zum Rücktritt vom Vertrag, allerdings hat der/die Auftraggeber(in) der Auftragnehmerin bereits getätigte Leistungen zu honorieren.

(4) Die Auftragnehmerin ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der/die Auftraggeber(in) Bedenken hinsichtlich seiner/ihrer Kreditwürdigkeit aufkommen lässt und auf Begehren der Auftragnehmerin keine Vorauszahlungen leistet.

(5) Der/Die Auftraggeber(in) kann bis zur Fertigstellung der Leistung den Auftrag jederzeit kündigen. In diesem Fall müssen die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten gemäß dem Stand der jeweils erbrachten Leistung anteilig erstattet werden.

 

3. Honorar und Zahlung

(1) Die Auftragnehmerin hat Anspruch auf ein vereinbartes Honorar für Leistungen, die erbracht worden sind, und ist auch berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorauszahlungen zu verlangen. Alle Honorare sind umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.

(2) Kostenvoranschläge der Auftragnehmerin sind grundsätzlich unverbindlich. Sollten die tatsächlichen Kosten den schriftlichen Kostenvoranschlag um mehr als 10 % übersteigen, wird der/die Auftraggeber(in) über diese Kostensteigerung schriftlich informiert. Sollte der/die Auftraggeber(in) nicht binnen angemessener Zeit schriftlich widersprechen, so gilt die Kostenüberschreitung als genehmigt.

(3) Die Honorarzahlung hat binnen vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Tritt Zahlungsverzug ein, ist die Auftragnehmerin berechtigt, Mahnspesen in der Höhe von EUR 20,– pro erfolgter Zahlungserinnerung sowie Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Österreischen Nationalbank in Rechnung zu stellen.

 

4. Gewährleistung und Haftung

(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, ihre Dienstleistungen mit aller gebotenen Kompetenz und Sorgfalt durchzuführen, eine Garantie für eine 100-prozentige Fehlerfreiheit wird jedoch nicht übernommen. Für Mängel haftet die Auftragnehmerin bei grober Fahrlässigkeit oder nachweisbarem Vorsatz, maximal jedoch in Höhe des vorliegenden vollständigen Auftragswertes.

(2) Sämtliche Reklamationen wegen mangelnder Qualität der geleisteten Arbeit sind innerhalb einer Woche nach Liefertermin unter Angabe von detaillierten Begründungen geltend zu machen. Erfolgt solch eine Geltendmachung nicht oder zu spät, gilt die Leistung als erbracht und akzeptiert. Das Vorliegen eines Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Mangelfeststellung und die Rechtzeitigkeit der Reklamation sind vom/von der Auftraggeber(in) zu beweisen.

(3) Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht der Auftragnehmerin eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder zum Austausch der Leistung zu. Wenn diese Mängelbeseitigung nicht erfolgt, besteht für den/die Auftraggeber(in) Anspruch auf angemessene Minderung des vereinbarten Honorars. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

(4) Die Auftragnehmerin haftet nicht für mittelbare Schäden, die durch mangelhafte Weiterbearbeitung durch den/die Auftraggeber(in) oder andere beauftragte Personen entstehen.

 

5.Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Die Auftragnehmerin ist zur Vertraulichkeit verpflichtet. Die mit den üblichen Mitteln geschützte elektronische Übermittlung von Texten und Daten sowie die elektronische Kommunikation zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber(in) erfolgt auf Gefahr des/der Letzteren. Ein absoluter Schutz kann von der Auftragnehmerin nicht gewährleistet werden, da ein Zugriff von unbefugten Dritten auf die übermittelten Daten nicht gänzlich auszuschließen ist.

(2) Die Auftragnehmerin ist – im Interesse des Auftraggebers/der Auftraggeberin – berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien des Ausgangs- und Zielmanuskripts anzulegen. Nach Fertigstellung bzw. Kündigung des Auftrags werden die von dem/der Auftraggeber(in) zur Verfügung gestellten Unterlagen unaufgefordert zurückgegeben. Die Vernichtung des Datenbestandes erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers/der Auftraggeberin.

(3) Personenbezogene Daten des Auftraggebers/der Auftraggeberin werden von der Auftragnehmerin lediglich zum internen Gebrauch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.

 

6. Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist Steyr. Gerichtsstand ist Steyr. Das Geschäftsverhältnis zwischen Auftraggeber(in) und Auftragnehmerin unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich.

 

Steyr, Februar 2017